Linzer Stories

Mitsprache in Linz

Laut Stadtforschung hat es in Linz bisher erst eine städtische Volksbefragung gegeben, 2015 zur Eisenbahnbrücke, und auch die ging einen Umweg über das Landesverwaltungsgericht. 2023 und 2025 haben zwei Anträge mit Tausenden Unterschriften nicht zu einer Befragung geführt, und seit Juli 2026 kann man nur noch persönlich am Magistrat unterschreiben.

Von Helge Langer, Klubobmann der Grünen Linz. Stand: 28. Oktober 2026 · Chronik

Inhalt

Anläufe für eine Volksbefragung

Seit 2015 können in Linz 4 Prozent der Wahlberechtigten eine Volksbefragung verlangen,⁠1 und bei den 152.604 Wahlberechtigten der Gemeinderatswahl 2021 sind das 6.104 Unterschriften.⁠2 Laut Stadtforschung hat es in Linz bisher erst eine städtische Volksbefragung gegeben, 2015 zur Eisenbahnbrücke.⁠3

Auch diese Befragung ging einen Umweg über das Gericht, denn die Bürgerinitiative „Rettet die Linzer Eisenbahnbrücke“ hat ihren Antrag im Oktober 2014 eingebracht, und der Bürgermeister hat ihn im November zurückgewiesen, weil die Brücke der Stadt nicht gehöre. Von den 1.082 Eintragungen waren laut Stadtwahlleiter 872 gültig.⁠4 Das Landesverwaltungsgericht hat die Initiative im Mai 2015 für zulässig erklärt, weil Erwerb, Erhalt oder Abriss der Brücke in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt fallen,⁠5 und im Juli 2015 hat der Gemeinderat die Volksbefragung beschlossen.⁠6 Am 27. September 2015 haben 98.488 Linzerinnen und Linzer abgestimmt, 68 Prozent der gültigen Stimmen waren für eine neue Brücke.⁠7

  1. 2014

    Eisenbahnbrücke

    1.082 Eintragungen, davon laut Stadtwahlleiter 872 gültig

    1. Antrag im Oktober 2014
    2. Bürgermeister weist zurück
    3. Landesverwaltungsgericht erklärt die Initiative für zulässig
    4. Gemeinderat beschließt im Juli 2015 die Befragung
    5. Volksbefragung am 27. September 2015
  2. 2019

    Pichlinger See

    über 8.300 Unterschriften laut Bürgerinitiative

    1. Unterschriften gesammelt
    2. Vereinbarung mit dem Bürgermeister im August 2019
    3. Antrag im Oktober 2019 zurückgezogen
  3. 2023

    Zuzahlungen zu Autobahnprojekten

    9.817 Unterschriften eingereicht, laut Bürgermeister 4.872 gültig, nötig waren 6.104

    1. Antrag im März 2023
    2. Magistrat weist zurück
    3. Landesverwaltungsgericht hebt auf, zuständig wäre der Bürgermeister
    4. Verfahren im Februar 2024 eingestellt
  4. 2025

    Grüngürtel

    laut Medienberichten über 7.000 Unterschriften

    1. Antrag im April 2025
    2. Stadt weist den Antrag als unzulässig zurück
    3. Landesverwaltungsgericht weist die Beschwerde im April 2026 ab
  5. 2026

    Neue Regeln vom Landtag

    1. Seit 31. Juli 2026 Unterstützungserklärungen nur noch persönlich am Magistrat, innerhalb von vier Wochen
Bekannte Anläufe von Linzerinnen und Linzern für eine Volksbefragung und wie sie ausgegangen sind.⁠456789101112131415161718

Beim Pichlinger See haben laut Bürgerinitiative über 8.300 Linzerinnen und Linzer für eine Volksbefragung unterschrieben.⁠8 Im August 2019 hat die Initiative mit dem damaligen Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) vereinbart, ihren Antrag zurückzuziehen, wenn Luger dem Gemeinderat vorschlägt, sich selbst zum Schutz des Grüngürtels zu binden.⁠819 Zurückgezogen hat sie ihn am 1. Oktober 2019, und im November hat Luger im Gemeinderat gesagt: „Die Volksbefragung hätte stattfinden müssen, weil genügend Unterschriften gesammelt worden sind.“⁠9

Im Jahr 2023 wurden für eine Volksbefragung über die Zuzahlungen der Stadt zu Autobahnprojekten 9.817 Unterschriften eingereicht, und laut Luger waren nur 4.872 davon gültig, nötig gewesen wären 6.104.⁠11 Gezählt hat der Magistrat nur Unterschriften von Menschen, die sowohl am Tag der Unterschrift als auch am Tag der Einreichung wahlberechtigt waren.⁠20 Laut seiner Medienmitteilung vom August 2023 hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid des Magistrats aufgehoben, weil nach dem Wortlaut der Listen eine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative vorlag, über die der Bürgermeister und nicht der Magistrat zu entscheiden hatte.⁠1213 Im Februar 2024 hat es auch den Bescheid des Bürgermeisters aufgehoben und das Verfahren eingestellt, weil der Vertreter der Gruppierung erklärt hatte, keine Bürgerinitiative beantragt zu haben. Die Zählweise des Magistrats konnte laut Gericht dabei grundsätzlich außer Streit gestellt werden.⁠14

Eine Frau hält auf dem Hauptplatz ein handgeschriebenes Schild: „Soll die Stadt Linz die Verbauung unseres Grüngürtels/unserer Naherholungsgebiete unterbinden sowie Zuzahlungen zu allen Autobahnprojekten einstellen und dieses Geld stattdessen für öffentlichen Verkehr einsetzen?“ und darunter „Mehr als 7000 Linzer wollen gefragt werden!!!“
Hauptplatz, Juni 2025. Foto: Die Grünen Linz

Das Bündnis „Ja! zum Grüngürtel“ hat im April 2025 laut Medienberichten einen Antrag mit über 7.000 Unterschriften eingebracht.⁠15 Die Stadt hat ihn im Mai als unzulässig zurückgewiesen, weil nicht klar sei, welche Maßnahmen die Stadt im eigenen Wirkungsbereich setzen solle, und die Frage „missverständlich und irreführend“ sei.⁠16 Im April 2026 hat das Landesverwaltungsgericht laut seiner Medienmitteilung die Beschwerde abgewiesen, weil dem Vertreter des Bündnisses Vollmacht und Beschwerderecht fehlten und weil die Frage nicht klar und eindeutig genug sei.⁠17

Ein großes Plakat auf Kopfsteinpflaster mit der Aufschrift „Linzer Geld für Öffis statt Autobahnbau“ und „Stimme für Ja! bei der Volksbefragung“ des Bündnisses „Ja! zum Grüngürtel“
Hauptplatz, Juni 2025. Foto: Die Grünen Linz

Wenn der Gemeinderat selbst fragen soll

Eine Volksbefragung kann auch der Gemeinderat selbst beschließen, so wie er es im Juli 2015 bei der Eisenbahnbrücke getan hat.⁠6 Im Jänner 2019 hat der Gemeinderat den NEOS-Antrag abgelehnt, eine Volksbefragung zum LASK-Stadion beim Pichlinger See vorzubereiten, nur Grüne, NEOS und die KPÖ-Gemeinderätin wollten die Befragung.⁠24 Im Mai 2023 haben wir gemeinsam mit KPÖ, LinzPlus und WANDEL beantragt, im Verfassungsausschuss eine Volksbefragung zu den Zuzahlungen zu Autobahnprojekten vorzubereiten. SPÖ, ÖVP und FPÖ haben dagegen gestimmt, MFG und NEOS haben sich enthalten.⁠25

Das Prüfergebnis des Magistrats sei „selbstverständlich zu akzeptieren“, habe ich damals im Gemeinderat gesagt, kritisiert habe ich aber die Stichtagsregelung, die unpräzisen Regeln für die elektronische Abgabe und dass bereits abgegebene Stimmen bei einem Neustart der Sammlung verloren gehen.⁠26 SPÖ-Fraktionsvorsitzender Stefan Giegler hat das so begründet: „Die Initiative hat formal die Voraussetzungen zur Einleitung dieser Volksbefragung nicht erfüllt“, und „die im Gemeinderat vertretenen Parteien sollen nun nicht das Instrument der Bürgerbeteiligung übernehmen“.⁠27

Im Mai 2024 hat der Gemeinderat den Antrag von LinzPlus, eine Volksbefragung zum Grüngürtel in Auhof einzuleiten, in geheimer Abstimmung abgelehnt.⁠28 Luger hat die Enthaltung der SPÖ so begründet: „Das heißt, dass wir mit 6.200 Unterschriften die niedrigste Schwelle haben, um eine Volksbefragung zu erreichen und ich glaube, dass das zumutbar ist.“ Diese Instrumente seien nicht für Parteien geschaffen, hat er hinzugefügt.⁠29 Im Linzer Gemeinderat gilt eine Stimmenthaltung als Ablehnung des Antrags.⁠30

Unterschreiben nur noch am Magistrat

Schon im Jänner 2019 hat Luger die Linzer Regel „sehr, sehr, sehr niedrigschwellig“ genannt, weil man für eine Volksbefragung nicht im Magistrat unterschreiben musste.⁠31 Vom Landtag hat er verlangt, entweder 4 Prozent auch in kleinen Gemeinden zuzulassen oder überall 12 bis 18 Prozent mit Unterschrift am Magistrat, und das Zweite hat er den korrekteren Weg genannt.⁠19 Nach dem Ende des Verfahrens zu den Autobahn-Zuzahlungen hat er 2024 laut Medienberichten gefordert, dass man landesweit nur noch am Magistrat unterschreiben kann.⁠32

Im Juli 2026 hat der Landtag die Regeln im Statut neu gefasst.⁠33 Seit 31. Juli kann man für eine Volksbefragung nur noch persönlich am Magistrat unterschreiben, und zwar innerhalb von vier Wochen, nachdem die Frage öffentlich kundgemacht wurde.⁠18 Die Schwelle von 4 Prozent ist gleich geblieben,⁠34 und die Landesregierung hat die Neufassung damit begründet, dass die bisherige Bestimmung vergleichsweise wenige Verfahrensregeln enthielt, was in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten führte.⁠22 Seither kann man auch über eine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative keine Volksbefragung mehr verlangen.⁠3536

„Mit dieser Verschärfung wird der direkten Demokratie eine massive Hürde in den Weg gestellt.“⁠37

Helge Langer, Klubobmann der Grünen Linz, im Juli 2026

In oberösterreichischen Gemeinden ohne eigenes Statut und mit mehr als 10.000 Wahlberechtigten braucht es für eine Volksbefragung die Unterschriften von 9 Prozent der Wahlberechtigten, höchstens aber 1.400,⁠38 und in Innsbruck findet eine Volksbefragung nur statt, wenn der Gemeinderat sie mit Zweidrittelmehrheit beschließt.⁠39 In Vorarlberg gibt es seit 2006 Bürger:innenräte, mehr als 45 hat das Land begleitet.⁠40 Wir haben im April 2025 gemeinsam mit NEOS, KPÖ, LinzPlus und Gemeinderat Brandstetter beantragt, Bürger:innenräte nach diesem Vorbild für Linz prüfen zu lassen, und SPÖ, ÖVP und FPÖ haben das durch Enthaltung abgelehnt.⁠41 „Das Instrument der Bürgerräte haben wir schon, nämlich in einer sehr vollendeten Form als Gemeinderat“, hat SPÖ-Gemeinderat Schauberger dazu gesagt.⁠42

Helge Langer mit sechs Teilnehmenden eines Gehrundgangs im Linzer Franckviertel
Franckviertel, Juni 2022. Foto: Die Grünen Linz

Eine Service- und Koordinationsstelle für Bürgerinitiativen haben wir 2019 und 2021 beantragt,⁠43 und im Dezember 2022 haben SPÖ, ÖVP und FPÖ den Antrag durch Enthaltung abgelehnt. Die Stadt hatte laut Berichterstatter zur selben Zeit eine eigene Planstelle als Anlaufstelle angekündigt.⁠44

Fragen, die unbeantwortet bleiben

Für Anfragen im Gemeinderat gilt eine Einschränkung, denn sie sind laut Statut nur in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Stadt zulässig,⁠45 und der Bürgermeister hat Anfragen zurückzuweisen, die diesen eigenen Wirkungsbereich nicht betreffen.⁠46 Geprüft wird das vom Präsidium, einer Abteilung der Magistratsdirektion,⁠47 und dort schaut man nach eigener Aussage nur auf formale Kriterien.⁠48

So hat Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ) 2021 die ersten drei Fragen bzw. den Großteil der Fragen meiner Anfrage zum Verkehrskonzept für die neue LASK-Arena für unzulässig erklärt, „weil ich weder Mitglied des LASK, noch Garagenbetreiber, noch bei Raiffeisen tätig bin“, wie Hein gesagt hat.⁠49 Im Juli 2025 hat Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) bekanntgegeben, dass das Präsidium zwei Fragen zum Abbruch des Radweg-Provisoriums auf der Nibelungenbrücke und zum Lkw-Fahrverbot für unzulässig beurteilt hat.⁠50 Im September 2025 hat Bürgermeister Dietmar Prammer (SPÖ) sieben von acht Fragen zur Expert:innengruppe Radweg Nibelungenbrücke für unzulässig erklärt, weil sie den übertragenen Wirkungsbereich betreffen. Die einzige zulässige Frage hat er auch nicht beantwortet, weil noch keine Festlegungen getroffen worden seien.⁠51 Das trifft nicht nur uns, denn auch Anfragen von ÖVP, KPÖ und NEOS wurden ganz oder teilweise für unzulässig erklärt.⁠52

Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat einstimmig unsere überarbeitete Resolution beschlossen, und darin wird der Landtag aufgefordert, das Kontrollamt zu einem Stadtrechnungshof aufzuwerten und die Prüfberichte veröffentlichen zu lassen.⁠53 Seit September 2025 müssen Prüfberichte nach der Behandlung im Kontrollausschuss unter Beachtung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden.⁠54 Im Statut heißt die Einrichtung weiterhin Kontrollamt.⁠55 Dass man die Sitzungen des Gemeinderats seit Jänner 2023 auf der Website der Stadt auch als Aufzeichnung nachsehen kann, geht auch auf unsere Forderung zurück, Debatten und Beschlüsse dauerhaft zugänglich zu machen.⁠56

Belege

Weitere Ereignisse Jahr für Jahr stehen in der Chronik.

  1. Mit LGBl. Nr. 41/2015 wurde in Linz erstmals verankert, dass eine Volksbefragung anzuberaumen ist, wenn 4 % der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl Wahlberechtigten dies verlangen; die Bürgerinnen- und Bürger-Initiative erforderte 2 % Unterschriften.

    LGBl. für Oberösterreich Nr. 41/2015, Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechteänderungsgesetz 2015, 29. April 2015. Primärquelle. Zitat

  2. Bei der Linzer Gemeinderatswahl 2021 waren 152.604 Personen wahlberechtigt; 4 % davon ergeben die vom Magistrat genannte Hürde von 6.104 Unterstützungen, 2 % ergeben 3.052.

    Stadt Linz, Linz Zahlen: Gemeinderatswahl 2021, 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  3. Die Übersicht 'Volksbefragungen – Linz-Stadt' der Linzer Stadtforschung führt nur zwei Befragungen: die städtische Volksbefragung 2015 zur Eisenbahnbrücke und die bundesweite Volksbefragung 2013 zu Berufsheer oder Wehrpflicht.

    Stadt Linz, Linz Zahlen: Volksbefragungen, 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  4. Am 20.10.2014 brachte die Bürgerinitiative „Rettet die Linzer Eisenbahnbrücke“ beim Magistrat einen Antrag auf eine Volksbefragung mit 1.082 Unterstützungseintragungen ein; laut Stadtwahlleiter waren 872 gültig und 210 ungültig, davon 179 wegen fehlenden Wahlrechts. Der Bürgermeister wies den Antrag am 3. November 2014 als unzulässig zurück, weil die Brücke nicht im Eigentum der Stadt stehe.

    LVwG OÖ, Erkenntnis vom 29.05.2015, LVwG-950033/8/FI/KHU, 29. Mai 2015. Primärquelle. Zitat

  5. Das LVwG OÖ gab am 29.05.2015 (mündlich verkündet am 22.05.2015, LVwG-950033) der Beschwerde der Bürgerinitiative 'Rettet die Linzer Eisenbahnbrücke' statt und erklärte die auf eine Volksbefragung gerichtete Bürgerinitiative für zulässig, weil Erwerb, Erhalt oder Abriss der Brücke als Privatwirtschaftsverwaltung in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt fielen.

    LVwG OÖ, Erkenntnis vom 29.05.2015, LVwG-950033/8/FI/KHU, 29. Mai 2015. Primärquelle. Zitat

  6. Am 02.07.2015 beschloss der Linzer Gemeinderat auf Antrag von Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) eine Volksbefragung nach § 68 StL zur Eisenbahnbrücke für den 27. September 2015, zeitgleich mit Gemeinderats-, Bürgermeister- und Landtagswahl; nur die KPÖ-Gemeinderätin enthielt sich.

    Wortprotokoll der 55. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 02.07.2015, 2. Juli 2015. Primärquelle. Zitat

  7. Bei der Linzer Volksbefragung zur Eisenbahnbrücke am 27. September 2015 waren 152.493 Personen stimmberechtigt; 98.488 stimmten ab (64,6 %), 95.540 Stimmen waren gültig. 64.970 (68,0 %) wählten eine neue Brücke, 30.570 (32,0 %) Sanierung plus Begleitbrücke.

    Stadt Linz, Linz Zahlen: Volksbefragungen, 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  8. Für die Volksbefragung 'Rettet den Pichlinger See' unterschrieben laut Bürgerinitiative über 8.300 Linzerinnen und Linzer; im August 2019 vereinbarten Initiative und Bürgermeister Luger eine Selbstbindung des Gemeinderats zum Schutz des Grüngürtels und im Gegenzug die Zurückziehung des Antrags.

    Tips Linz: Grünzug des Pichlinger Sees bleibt geschützt, 23. August 2019. Medienbericht oder Studie. Zitat

  9. Laut Bürgermeister Luger hätte die Volksbefragung zum Pichlinger See stattfinden müssen, weil genügend Unterschriften gesammelt worden waren; die Initiative zog ihr Verlangen am 1. Oktober 2019 zurück, und der Gemeinderat nahm die Zurückziehung am 07.11.2019 einstimmig zur Kenntnis.

    Wortprotokoll der 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 07.11.2019, 7. November 2019. Primärquelle. Zitat

  10. Am 13.03.2023 überreichte ein Vertreter einer Gruppierung beim Magistrat Linz einen Karton mit Unterstützungslisten für eine Volksbefragung zu Autobahnprojekten; die Listen unterstützten laut Text 'eine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative und eine vom Gemeinderat zu beschließende Volksbefragung gemäß §§ 68 und 69' mit der Frage nach Einstellung städtischer Zuzahlungen zu Autobahnprojekten.

    LVwG OÖ, Medienmitteilung vom 29.02.2024 zu LVwG-950201-950202 („A 26 – Westring“), 29. Februar 2024. Primärquelle. Zitat

  11. Von 9.817 eingereichten Unterstützungserklärungen für die Westring-Volksbefragung erfüllten laut Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) nur 4.872 alle Gültigkeitskriterien; damit war die Hürde von 6.104 nicht erreicht.

    Tips Linz: Nur 4.872 gültige Unterschriften: Linzer Volksbefragung zur Westring-Autobahn wird nicht durchgeführt, 12. April 2023. Medienbericht oder Studie. Zitat

  12. Das LVwG OÖ hob mit Entscheidung LVwG-950201 (Medienmitteilung vom 8. August 2023) den Bescheid des Magistrats Linz, der das Westring-Volksbefragungsverlangen mangels 6.104 Unterstützender zurückgewiesen hatte, wegen Unzuständigkeit des Magistrats auf.

    LVwG OÖ, Medienmitteilung vom 8. August 2023 zu LVwG-950201, 8. August 2023. Primärquelle. Zitat

  13. Nach Ansicht des LVwG OÖ (LVwG-950201) war das Westring-Begehren 2023 nach dem Wortlaut der Listen eine auf eine Volksbefragung gerichtete Bürgerinnen- und Bürger-Initiative, über deren Zulässigkeit nach § 69 StL der Bürgermeister und nicht der Magistrat zu entscheiden hatte.

    LVwG OÖ, Medienmitteilung vom 8. August 2023 zu LVwG-950201, 8. August 2023. Primärquelle. Zitat

  14. Im zweiten Verfahren (LVwG-950201-950202) wurde die Zählweise des Magistrats laut LVwG OÖ nach Prüfung der Listen grundsätzlich außer Streit gestellt; da der Vertreter der Gruppierung in der Verhandlung ausdrücklich erklärte, keine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative beantragt zu haben, hob das Gericht den Bescheid des Bürgermeisters auf und stellte das Verfahren ein.

    LVwG OÖ, Medienmitteilung vom 29.02.2024 zu LVwG-950201-950202 („A 26 – Westring“), 29. Februar 2024. Primärquelle. Zitat

  15. Das Bündnis 'Ja! zum Grüngürtel' brachte am 29. April 2025 einen Antrag auf eine Volksbefragung mit über 7.000 Unterschriften ein; die Frage lautete, ob die Stadt die Verbauung des Grüngürtels unterbinden sowie Zuzahlungen zu allen Autobahnprojekten einstellen und das Geld für öffentlichen Verkehr einsetzen solle.

    Tips Linz: Stadt Linz prüfte Antrag auf Volksbefragung: Fragestellung unzulässig, 14. Mai 2025. Medienbericht oder Studie. Zitat

  16. Die Stadt Linz wies den Grüngürtel-Antrag Mitte Mai 2025 als unzulässig zurück, weil aus der Fragestellung nicht erkennbar sei, welche Maßnahmen die Stadt im eigenen Wirkungsbereich setzen solle; die Frage sei „missverständlich und irreführend“.

    Tips Linz: Stadt Linz prüfte Antrag auf Volksbefragung: Fragestellung unzulässig, 14. Mai 2025. Medienbericht oder Studie. Zitat

  17. Das LVwG OÖ wies laut Medienmitteilung vom 15. April 2026 (LVwG-950230) die Beschwerde gegen die Zurückweisung der Grüngürtel-Volksbefragung als unbegründet ab: Dem Zustellungsbevollmächtigten fehlten Vertretungsvollmacht, Parteistellung und Beschwerdelegitimation, und die Frage erfülle die Anforderungen an Klarheit und Eindeutigkeit nicht.

    LVwG OÖ, Medienmitteilung vom 15. April 2026 zu LVwG-950230, 15. April 2026. Primärquelle. Zitat

  18. Seit 31.07.2026 können Unterstützungserklärungen für eine Volksbefragung in Linz nur innerhalb von vier Wochen ab der Kundmachung und nur persönlich beim Magistrat abgegeben werden; der Bürgermeister prüft sie spätestens am übernächsten Tag.

    RIS: Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, Fassung vom 27.10.2026, 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  19. Der damalige Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) bezeichnete am 24. Jänner 2019 im Gemeinderat das Linzer Volksbefragungs-Instrument (vier Prozent, frei sammelbare Unterschriften) als sehr niedrigschwellig und forderte vom Landtag in allen Gemeinden dasselbe System: entweder vier Prozent auch für kleine Gemeinden oder zwölf bis 18 Prozent mit Unterschriftsleistung vor den Magistraten, auch in Linz, Wels und Steyr; Letzteres nannte er den korrekteren Weg.

    Protokoll der 31. Sitzung des Gemeinderates Linz am 24. Jänner 2019, 24. Jänner 2019. Primärquelle. Zitat

  20. Laut Magistrat Linz ergab sich die Westring-Hürde von 6.104 gültigen Unterstützungen aus 4 % der 152.604 Wahlberechtigten der Gemeinderatswahl 2021; der Magistrat verlangte die Wahlberechtigung sowohl am Tag der Unterschrift als auch am Tag der Einreichung (13. März 2023).

    Tips Linz: Nur 4.872 gültige Unterschriften: Linzer Volksbefragung zur Westring-Autobahn wird nicht durchgeführt, 12. April 2023. Medienbericht oder Studie. Zitat

  21. Bürgermeister Luger erklärte im August 2023, die Stadt habe sich vor dem ersten Bescheid wegen der 'gesetzlich unzureichend und unklar geregelten' Rechtsmaterie beim Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde erkundigt und nach der LVwG-Entscheidung umgehend einen neuen Bescheid erlassen.

    MeinBezirk Linz: Landesverwaltungsgericht hebt Bescheid gegen Volksbefragung zum Westring auf, 25. August 2023. Medienbericht oder Studie. Zitat

  22. Die Oö. Landesregierung begründete die Neufassung von § 68 der Stadtstatute damit, dass die Bestimmung vergleichsweise wenige Verfahrensregeln enthielt, was in der Praxis zu Auslegungsschwierigkeiten führte.

    Oö. Landtag Beilage 1393/2026, Regierungsvorlage Oö. GemBBRG 2026, 8. Juni 2026. Primärquelle. Zitat

  23. In Salzburg werden die Unterstützungserklärungen für eine Bürgerbefragung in Listen zusammengefasst (Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Hauptwohnsitzadresse, datierte Unterschrift). Erklärungen, die bei Einbringung des Antrags bereits länger als sechs Monate zurückliegen, gelten als nicht beigesetzt. Eine Vorprüfung der inhaltlichen Zulässigkeit kann ab 200 gültigen Unterstützungserklärungen beantragt werden.

    Salzburger Stadtrecht 1966, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  24. Am 24.01.2019 beschloss der Gemeinderat, dem NEOS-Antrag auf Vorbereitung einer Volksbefragung zum LASK-Stadion beim Pichlinger See nicht Folge zu geben; Grüne (8), NEOS (3) und die KPÖ-Gemeinderätin stimmten dagegen.

    Wortprotokoll der 31. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 24.01.2019, 24. Jänner 2019. Primärquelle. Zitat

  25. Am 24.05.2023 lehnte der Linzer Gemeinderat den Antrag von Grünen, KPÖ, LinzPlus und WANDEL (Berichterstatter Helge Langer) ab, den Verfassungsausschuss mit einer Beschlussvorlage für eine Volksbefragung nach § 68 StL zu Zuzahlungen zu Autobahnprojekten zu beauftragen; dagegen stimmten SPÖ (22), ÖVP (11) und FPÖ (8), MFG (2) und NEOS (2) enthielten sich.

    Wortprotokoll der 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 24.05.2023, 24. Mai 2023. Primärquelle. Zitat

  26. GR Helge Langer (Grüne) sagte bei der Antragsbegründung am 24.05.2023, das Prüfungsergebnis des Magistrats (4.872 von 9.817 gültig) sei 'selbstverständlich zu akzeptieren', kritisierte aber Stichtagsregelung, unpräzise Regeln zur elektronischen Abgabe und den Verlust bereits abgegebener Stimmen bei Neustart.

    Wortprotokoll der 14. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 24.05.2023, 24. Mai 2023. Primärquelle. Zitat

  27. SPÖ-Fraktionsvorsitzender Stefan Giegler begründete das Nein der SPÖ 2023 damit, dass die Initiative die Voraussetzungen nicht erfüllt habe und die Parteien im Gemeinderat 'nicht das Instrument der Bürgerbeteiligung übernehmen' sollten.

    Tips Linz: Vier Linzer Parteien wollen die Abhaltung einer Volksbefragung zur Bahnhofsautobahn einleiten, 12. Mai 2023. Medienbericht oder Studie. Zitat

  28. Am 23.05.2024 lehnte der Gemeinderat in geheimer Abstimmung den LinzPlus-Antrag ab, eine Volksbefragung zum Grüngürtel in Auhof einzuleiten; laut Protokoll gab es 27 Enthaltungen und 5 Gegenstimmen. Die geheime Abstimmung wurde bei Enthaltung von SPÖ (21), ÖVP (11) und NEOS (2) beschlossen.

    Wortprotokoll und Abstimmungsergebnisse der 22. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 23.05.2024, 23. Mai 2024. Primärquelle. Zitat

  29. Bürgermeister Luger kündigte am 23.05.2024 an, die SPÖ werde sich bei der Frage einer vom Gemeinderat beauftragten Volksbefragung zum Grüngürtel Auhof enthalten; die rund 6.200 Unterschriften für eine Bürger-Volksbefragung seien zumutbar, und diese Instrumente seien nicht für Parteien geschaffen.

    Wortprotokoll der 22. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 23.05.2024, 23. Mai 2024. Primärquelle. Zitat

  30. Eine Stimmenthaltung ist im Linzer Gemeinderat laut § 19 Abs. 1 StL. 1992 zulässig und gilt als Ablehnung des Antrages.

    Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  31. Bürgermeister Luger beschrieb im Jänner 2019 die damalige Linzer Regel als 'sehr, sehr, sehr niedrigschwellig': Unterschriften für eine Volksbefragung konnten überall gesammelt werden, ohne dass die Unterstützenden zum Magistrat mussten; in anderen Gemeinden sei persönliches Unterschreiben am Gemeindeamt nötig.

    Wortprotokoll der 31. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz am 24.01.2019, 24. Jänner 2019. Primärquelle. Zitat

  32. Nach dem Verfahrensende im Februar 2024 forderte Bürgermeister Luger, dass Unterstützungen landesweit nur noch bei den Magistraten unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgegeben werden können; seit dem Oö. GemBBRG 2026 (LGBl. Nr. 55/2026) müssen Unterstützungserklärungen für Volksbefragungen in Linz persönlich beim Magistrat abgegeben werden.

    Tips Linz: Beschwerde betreffend Westring-Volksbegehren: Landesverwaltungsgericht stellt Verfahren ein, 29. Februar 2024. Medienbericht oder Studie. Zitat

  33. Das Oö. Gemeinde-Bürgerinnen- und Bürgerrechte-Änderungsgesetz 2026 (LGBl. Nr. 55/2026), das §§ 68 und 69 StL 1992 neu fasste und § 67 in einzelnen Absätzen änderte, wurde am 30. Juli 2026 kundgemacht und trat mit Ablauf dieses Tages in Kraft; es ging auf die Regierungsvorlage Beilage 1393/2026 zurück und wurde in der 46. Landtagssitzung beschlossen.

    LGBl. für Oberösterreich Nr. 55/2026 (Oö. GemBBRG 2026), 30. Juli 2026. Primärquelle. Zitat

  34. Laut Regierungsvorlage blieben die Schwellen für eine verpflichtende Volksbefragung mit der Reform 2026 unverändert: 4 % in Linz und Wels, 5 % in Steyr.

    Oö. Landtag Beilage 1393/2026, Regierungsvorlage Oö. GemBBRG 2026, 8. Juni 2026. Primärquelle. Zitat

  35. Eine Bürgerinnen- und Bürger-Initiative nach § 69 StL 1992 (Verlangen auf Erlassung, Abänderung oder Aufhebung von Gemeinderatsbeschlüssen) braucht die Unterstützung von 2 % der bei der vorangegangenen Gemeinderatswahl Wahlberechtigten; seit 31.07.2026 kann die Herbeiführung einer Volksbefragung mittels Gemeinderatsbeschluss nicht Gegenstand einer solchen Initiative sein.

    RIS: Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, Fassung vom 27.10.2026, 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  36. Die Landesregierung begründete den Ausschluss der Volksbefragung über den Weg der Bürger-Initiative damit, dass in der Praxis über eine Bürger-Initiative eine Volksbefragung begehrt worden sei, obwohl beide Instrumente unterschiedliche Quoren haben.

    Oö. Landtag Beilage 1393/2026, Regierungsvorlage Oö. GemBBRG 2026, 2026. Primärquelle. Zitat

  37. Die Grünen Linz kritisierten am 10. Juli 2026, dass ÖVP, FPÖ und SPÖ im Landtag beschlossen hätten, dass Unterschriften für eine Volksbefragung nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern nur am Magistrat geleistet werden können; Klubobmann Helge Langer nannte das eine massive Hürde für die direkte Demokratie.

    Zusätzliche Hürden für Einleitung von Volksbefragungen erschweren direkte Demokratie (Die Grünen Linz), 10. Juli 2026. Grüne Quelle. Zitat

  38. Nach der Oö. Gemeindeordnung 1990 brauchen Volksbefragungsanträge in Gemeinden mit mehr als 10.000 Wahlberechtigten Unterstützungserklärungen von 9 % der Wahlberechtigten, wobei 1.400 Unterstützungen jedenfalls ausreichen; in Gemeinden mit 1.000 bis 10.000 Wahlberechtigten 15 % (höchstens 900), in Gemeinden bis 1.000 Wahlberechtigten 18 % (mindestens 50, höchstens 150).

    Oö. Gemeindeordnung 1990, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  39. In Innsbruck kann eine Volksbefragung nur durchgeführt werden, wenn der Gemeinderat dies mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt; ein Initiativrecht der Bürger auf eine Volksbefragung gibt es nicht.

    Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  40. Laut Land Vorarlberg werden seit 2006 auf Gemeinde-, Regional- und Landesebene Bürgerräte durchgeführt; das Land hat insgesamt mehr als 45 Bürgerräte begleitet. Meist nehmen zwölf bis fünfzehn Personen teil.

    Land Vorarlberg: Bürgerräte in Vorarlberg, 2026. Primärquelle. Zitat

  41. Am 24. April 2025 lehnte der Gemeinderat den gemeinsamen Antrag von Grünen, NEOS, KPÖ, LinzPlus und Gemeinderat Brandstetter ab, Stadtrat Gegenhuber mit einer Machbarkeitsprüfung von Bürgerräten nach Vorarlberger Vorbild (rund 25.000 Euro pro Bürgerrat) zu beauftragen; SPÖ (21), ÖVP (11) und FPÖ (9) enthielten sich.

    Protokoll der 29. Sitzung des Gemeinderates Linz am 24. April 2025, 24. April 2025. Primärquelle. Zitat

  42. SPÖ-Gemeinderat Schauberger begründete die Ablehnung der Bürgerräte am 24. April 2025 damit, der Gemeinderat sei selbst das demokratisch legitimierte Gremium und ein Bürgerrat habe keine Kompetenzen; die ÖVP sah Bürgerräte nicht als Aufgabe der kommunalen Ebene.

    Protokoll der 29. Sitzung des Gemeinderates Linz am 24. April 2025, 24. April 2025. Primärquelle. Zitat

  43. Helge Langer (Grüne) brachte am 25. November 2021 erneut einen Antrag auf eine Service- und Koordinationsstelle für Bürgerinitiativen ein; einen gleichlautenden Antrag hatte er bereits 2019 gestellt, der im Verfassungsausschuss nicht enderledigt wurde.

    Protokoll der 2. Sitzung des Gemeinderates Linz am 25. November 2021, 25. November 2021. Primärquelle. Zitat

  44. Am 15. Dezember 2022 lehnte der Gemeinderat den Grünen Antrag auf eine Service- und Koordinationsstelle für Bürger:inneninitiativen durch Stimmenthaltung von SPÖ (21), ÖVP (11) und FPÖ (9) ab; laut Berichterstatter Seeber hatte die Stadt zugleich die Schaffung einer Planstelle als Anlaufstelle angekündigt.

    Protokoll der 11. Sitzung des Gemeinderates Linz am 15. Dezember 2022, 15. Dezember 2022. Primärquelle. Zitat

  45. Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern sind laut § 12 Abs. 2 StL. 1992 nur in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs zulässig und an den Bürgermeister oder an Stadtsenatsmitglieder im Rahmen ihres Geschäftsbereichs zu richten.

    Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  46. Anfragen müssen laut § 12 Abs. 3 StL. 1992 schriftlich spätestens fünf Tage vor der Sitzung eingebracht werden, und der Bürgermeister hat Anfragen zurückzuweisen, die nicht den eigenen Wirkungsbereich der Stadt betreffen.

    Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  47. Das in Gemeinderatsprotokollen genannte 'Präsidium', das die Zulässigkeit von Anfragen und Anträgen prüft, ist eine Abteilung der Magistratsdirektion; 2017 war deren Abteilungsleiter in der Gemeinderatssitzung anwesend.

    Kontrollamt der Stadt Linz, Tätigkeitsbericht 2024 (März 2025), März 2025. Primärquelle. Zitat

  48. Eine Vertreterin des Präsidiums erklärte am 2. Juli 2020 im Gemeinderat, die Zulässigkeitsprüfung stelle nur auf formale Kriterien ab: Ein Antrag sei unzulässig, wenn er den übertragenen Wirkungsbereich betrifft, Bedeckungsvorschlag oder Unterschriften fehlen oder er nicht fristgerecht eingebracht wird; die inhaltliche Rechtmäßigkeit werde nicht geprüft.

    Protokoll der 43. Sitzung des Gemeinderates Linz am 2. Juli 2020, 2. Juli 2020. Primärquelle. Zitat

  49. Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ) erklärte am 21. Jänner 2021 die ersten drei Fragen bzw. den Großteil dieser Fragen einer Anfrage von Helge Langer (Grüne) zum Verkehrskonzept für die neue LASK-Arena für unzulässig, weil er weder Mitglied des LASK noch Garagenbetreiber noch bei Raiffeisen tätig sei.

    Protokoll der 47. Sitzung des Gemeinderates Linz am 21. Jänner 2021, 21. Jänner 2021. Primärquelle. Zitat

  50. Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) gab am 3. Juli 2025 bekannt, das Präsidium habe die Fragen 1 (Gespräche vor dem Abbruch des Radweg-Provisoriums Nibelungenbrücke) und 5 (Lkw-Fahrverbot Rudolfstraße und Nibelungenbrücke) einer Anfrage von Helge Langer für unzulässig beurteilt; eine Begründung nannte er im Protokoll nicht.

    Protokoll der 31. Sitzung des Gemeinderates Linz am 3. Juli 2025, 3. Juli 2025. Primärquelle. Zitat

  51. Bürgermeister Dietmar Prammer (SPÖ) erklärte am 25. September 2025 sieben von acht Fragen einer Anfrage von Helge Langer zur Expert:innengruppe Radweg Nibelungenbrücke für unzulässig, weil sie den übertragenen Wirkungsbereich betreffen; die zulässige Frage 5 (Kostenteilung) beantwortete er mangels Festlegungen nicht.

    Protokoll der 32. Sitzung des Gemeinderates Linz am 25. September 2025, 25. September 2025. Primärquelle. Zitat

  52. Die Zulässigkeitsprüfung des Präsidiums trifft nicht nur die Grünen: Auch Anfragen von ÖVP (Fuchshuber, 9.11.2023), KPÖ (Roth-Schmida, 27.6.2024: Fragen 1 bis 3 und 5 bis 13 unzulässig) und NEOS (Redlhammer, 25.9.2025) wurden ganz oder teilweise für unzulässig erklärt.

    Protokoll der 23. Sitzung des Gemeinderates Linz am 27. Juni 2024, 27. Juni 2024. Primärquelle. Zitat

  53. Am 12. Dezember 2024 beschloss der Gemeinderat einstimmig eine überarbeitete Fassung der Grünen Resolution: Der Landtag möge das Kontrollamt zum Stadtrechnungshof aufwerten, Prüfberichte nach Behandlung im Kontrollausschuss zusammengefasst veröffentlichen lassen und die Bezeichnung 'Kontrollamt' durch 'Stadtrechnungshof' ersetzen.

    Protokoll der 26. Sitzung des Gemeinderates Linz am 12. Dezember 2024, 12. Dezember 2024. Primärquelle. Zitat

  54. Mit LGBl. Nr. 64/2025 (in Kraft ab 1. September 2025) wurde in § 39 Abs. 3 StL. 1992 verankert, dass Prüfberichte des Kontrollamts nach Behandlung im Kontrollausschuss unter Beachtung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten auf der Internetseite der Stadt zu veröffentlichen sind; diese Bestimmung kam erst im Verfassungsausschuss (Beilage 1172/2025, 3. Juli 2025) hinzu.

    Oö. Landtag Beilage 1172/2025, Bericht des Verfassungsausschusses zum Oö. IFAG, 3. Juli 2025. Primärquelle. Zitat

  55. Trotz der einstimmigen Resolution vom Dezember 2024 heißt die Kontrolleinrichtung im Statut weiterhin 'Kontrollamt'; eine Umbenennung in 'Stadtrechnungshof' ist in der Fassung vom 27. Oktober 2026 nicht erfolgt.

    Statut für die Landeshauptstadt Linz 1992, Fassung vom 27.10.2026 (RIS), 27. Oktober 2026. Primärquelle. Zitat

  56. Laut Helge Langer (Jänner 2023) können die Sitzungen des Linzer Gemeinderats auf der städtischen Website jetzt auch als Aufzeichnung nachgesehen werden, und dieser Service geht auch auf die Grüne Forderung zurück, Debatten und Beschlüsse neben der Live-Übertragung dauerhaft als Aufzeichnung zur Verfügung zu stellen.

    Instagram @helgelanger, Beitrag vom 30. Jänner 2023, 30. Jänner 2023. Grüne Quelle. Zitat

  57. Am 23. Jänner 2020 brachten ÖVP, Grüne und NEOS gemeinsam eine Resolution ein, das Anfragerecht nach § 12 StL. 1992 nach dem Vorbild der Landtagsgeschäftsordnung um kurze mündliche und dringliche Anfragen zu erweitern; der Gemeinderat wies sie bei Enthaltung der FPÖ dem Verfassungsausschuss zu.

    Protokoll der 40. Sitzung des Gemeinderates Linz am 23. Jänner 2020, 23. Jänner 2020. Primärquelle. Zitat